Ein Schaden am eigenen Fahrzeug soll über die Teilkasko oder Vollkasko laufen? Bei einem Kaskogutachten sind Ihr Versicherungsvertrag und die Vorgaben des Versicherers entscheidend. KFZ Gutachter Kava in Hückelhoven unterstützt Sie bei der technischen Schadenbewertung.
KFZ Gutachter Kava · Roermonder Str. 16, 41836 Hückelhoven
Wofür Sie den Bericht benötigen
Ein Kaskogutachten dokumentiert den Zustand des beschädigten Fahrzeugs und beziffert den Reparaturaufwand. Anders als beim Haftpflichtschaden richtet sich die Abwicklung nach dem eigenen Versicherungsvertrag. Melden Sie den Schaden deshalb zuerst Ihrer Versicherung und stimmen Sie die Beauftragung ab.
Teilkasko oder Vollkasko
Glasbruch, Hagel oder ein selbst verursachter Unfallschaden können unterschiedliche Versicherungsfälle betreffen. Welche Schäden versichert sind, ergibt sich aus Ihrem Vertrag.
Das Gutachten beschreibt den Fahrzeugschaden. Es ersetzt keine Deckungszusage der Versicherung und entscheidet nicht über Selbstbeteiligung oder vertragliche Ausschlüsse.
Wer beauftragt den Sachverständigen?
Die Versicherung kann bei Kaskoschäden Vorgaben zur Auswahl und Beauftragung des Gutachters machen. Ein Auftrag auf eigene Initiative wird deshalb nicht automatisch erstattet.
Teilen Sie uns mit, ob bereits eine Freigabe oder ein Besichtigungsauftrag vorliegt. So lässt sich der Termin vorbereiten, ohne den Versicherungsablauf zu übergehen.
Schadenaufnahme vor der Reparatur
Bei der Besichtigung werden die betroffenen Bereiche fotografiert und die nötigen Reparaturen kalkuliert. Fahrzeugausstattung und erkennbare Vorschäden werden dabei berücksichtigt.
Bewahren Sie vorhandene Fotos und die Korrespondenz mit der Versicherung auf. Reparaturfreigabe, Werkstattwahl und Begutachtung sollten vor Beginn der Arbeiten geklärt sein.
Besichtigung anfragen
Schaden, Fahrzeug und benötigte Unterlagen mit dem Gutachterbüro besprechen.
Kann ich ein Kaskogutachten sofort selbst beauftragen?
Stimmen Sie die Beauftragung vorher mit Ihrer Versicherung ab. Auswahl des Gutachters und Erstattung der Kosten können vertraglich geregelt sein.
Zahlt die Kasko jeden Fahrzeugschaden?
Nein. Entscheidend sind Versicherungsumfang, Schadenhergang und Vertragsbedingungen. Eine technische Bewertung ist keine Zusage der Kostenübernahme.
Brauche ich bereits eine Schadennummer?
Wenn vorhanden, bringen Sie sie mit. Auch ohne Nummer können Sie zunächst nach dem Ablauf fragen; die Abstimmung mit der Versicherung sollte vor dem Gutachten erfolgen.
Kaskogutachten anfragen
Die Anfrage geht an KAVA Automobile zur Abstimmung mit dem Gutachterbüro am Standort. Sie erreichen KFZ Gutachter Kava auch direkt unter 02433 981 666 0.