Ihr Fahrzeug wurde bei einem Unfall beschädigt, den jemand anderes verursacht hat? Ein Haftpflichtgutachten hält den Schaden und die voraussichtlichen Reparaturkosten fest. KFZ Gutachter Kava ist direkt an unserem Standort in Hückelhoven erreichbar.
KFZ Gutachter Kava · Roermonder Str. 16, 41836 Hückelhoven
Wofür Sie den Bericht benötigen
Ein Unfallgutachten schafft eine technische Grundlage für die Schadenregulierung. Der Sachverständige besichtigt das Fahrzeug, fotografiert die Schäden und kalkuliert die erforderlichen Reparaturen. Auch Vorschäden werden aufgenommen, damit sie vom aktuellen Unfallschaden unterschieden werden können.
Was im Schadengutachten steht
Neben Schadenfotos und Reparaturkosten können je nach Schaden auch Reparaturdauer, Wertminderung sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert relevant sein. Welche Positionen benötigt werden, hängt vom Fahrzeug und vom Schadenbild ab.
Das Gutachten beschreibt den technischen Schaden. Die Haftungsfrage und die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen werden davon getrennt beurteilt.
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Bei einem kleinen, überschaubaren Schaden kann ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten ausreichen. Bei größeren Schäden ist eine ausführliche Dokumentation häufig sinnvoll. Eine starre Grenze lässt sich aus einem Foto allein nicht ableiten.
Melden Sie sich möglichst vor der Reparatur. So kann der ursprüngliche Schaden dokumentiert werden. Ist das Fahrzeug nicht fahrbereit, besprechen Sie zuerst die Möglichkeit einer Besichtigung.
Beauftragung und Kosten
Bei einem fremdverschuldeten Unfall kommt grundsätzlich ein selbst gewählter Sachverständiger infrage. Ob und in welchem Umfang dessen Kosten erstattet werden, hängt unter anderem von Haftung und Erforderlichkeit ab.
Besprechen Sie vor dem Auftrag, wer das Gutachten beauftragt und bezahlt. Bei einem Kaskoschaden gelten andere Abläufe: Hier sollten Sie zunächst die eigene Versicherung kontaktieren.
Besichtigung anfragen
Schaden, Fahrzeug und benötigte Unterlagen mit dem Gutachterbüro besprechen.
Nein. Für die Schadenaufnahme sollte der Unfallschaden möglichst noch unverändert sichtbar sein. Nehmen Sie vor der Reparatur Kontakt auf.
Kann ich den Gutachter selbst wählen?
Bei einem Haftpflichtschaden ist grundsätzlich eine eigene Auswahl möglich. Die Kostenerstattung hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von Haftung und Schadenumfang.
Ist ein Kostenvoranschlag dasselbe wie ein Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag beziffert geplante Reparaturarbeiten. Ein Gutachten dokumentiert den Schaden ausführlicher und kann zusätzliche Bewertungspositionen enthalten.
Haftpflichtgutachten anfragen
Die Anfrage geht an KAVA Automobile zur Abstimmung mit dem Gutachterbüro am Standort. Sie erreichen KFZ Gutachter Kava auch direkt unter 02433 981 666 0.